Kriterien

Wie werden wir FaireKITA? - Die Kriterien

Es geht in der Umsetzung darum, den Forschergeist der Kinder anzusprechen. Das Interesse von Kindern an den Dingen, die sie umgeben, ist groß. Das Thema Fairer Handel bietet hier viele Zugänge: Woher kommt eigentlich die Banane, die ich so gerne zum Frühstück esse? Wächst Schokolade an Bäumen? Viel Spannendes erleben die Kinder auf der Suche nach den Ursprüngen dieser Produkte. Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) dient dazu, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nachhaltiges Denken und Handeln zu vermitteln, um zu verdeutlichen, dass das eigene Handeln Konsequenzen für einen selbst, das Umfeld und auch für andere in der Zukunft haben wird. BNE hat den Anspruch nicht nur Wissen über globale Zusammenhänge, Herausforderungen und komplexe Ursachen von Problemen zu vermitteln, sondern versucht ebenfalls Gestaltungskompetenzen wie vorausschauendes Denken, interdisziplinäres Wissen, autonomes Handeln und Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen zu vermitteln. BNE will zum Handeln befähigen und Kinder in ihrer Selbstwirksamkeit stärken. Besonders aufregend und lebendig werden Bildungsangebote in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern vor Ort oder über Partnerschaften mit anderen Ländern weltweit.

Tipp: Bildungsarbeit in der Kita betrifft nicht nur die Kinder! Elternabende oder (Groß-)Eltern-Kind-Aktionsnachmittage können Sie nutzen, um über Ihr Engagement zu berichten und den Fairen Handel zu thematisieren. Vielleicht können sich auch Eltern mit ihren Erfahrungen und Kenntnissen einbringen. So wird Globales Lernen ein Erlebnis für Eltern und Kinder und fairer Konsum ein Teil des sozialen Lernens und Lebens in der Kita!

Das Kriterium „Bildungsarbeit“ gilt für die Zertifizierung als erfüllt, wenn Sie den Fairen Handel mit den Vorschulkindern thematisiert haben. Natürlich können Sie aber auch Projekte für alle Kinder anbieten.

Bewerben können sich alle Einrichtungen für Kinder von Kindertagesstätten, Kindergärten, Familienzentren bis hin zu Elterninitiativen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden für Kitas. (» Download Leitfaden)

Kriterium 1

Beschlussfassung

Sie fassen einen Beschluss durch ein Gremium wie dem Kindergartenrat, den Vorstand des Vereins etc., je nach Organisationsstruktur Ihrer Einrichtung. Dieser Beschluss besagt, dass die Kita als FaireKITA ausgezeichnet werden möchte und dauerhaft mindestens zwei Produkte aus Fairem Handel verwendet, sowie Bildungsangebote und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Fairer Handel umsetzt. Ein Beispiel für einen Beschluss finden Sie hier.

Kriterium 2

Das Faire Team

Sie bilden ein Faires Team, das sich zusammensetzt aus mindestens einem/einer MitarbeiterIn der Kita und einer Vertretung der Eltern.

Sie müssen dazu kein gesondertes Team bilden. Ihr Leitungsteam kann diese Funktion übernehmen, sollte jedoch die Eltern bei einigen Vorbereitungsgesprächen hinzuziehen. Wenn möglich ist auch ein/eine VertreterIn des Kitaträgers Mitglied des Fairen Teams.

Das Faire Team sorgt für die Umsetzung und die kontinuierliche Einhaltung der Kriterien.

Kriterium 3

Verwendung von Fairen Produkten

In der Kita erleben die Kinder, die ErzieherInnen und die Eltern den Fairen Handel im Alltag, indem fair gehandelte Produkte verwendet werden.

  1. mindestens ein Produkt für Erwachsenen, zum Beispiel: Kaffee, Tee, sofern nicht aus regionalem Anbau erhältlich (schwarzer, weißer und grüner Tee, Rotbusch), Zucker....
  2. mindestens ein Produkt für Kinder, zum Beispiel: Saft, sofern nicht aus regionalem Anbau erhältlich(O-Saft, Multivitamin-, Mango-, Bananensaft), Rotbuschtee, Zucker, Kakao, Schokolade, exotische Trockenfrüchte (Bananen, Mangos), Nüsse....
  3. erweiterbar um z.B. Bälle, Baumwollprodukte (Schürzen, Handtücher, Shirts, Kappen), Musikinstrumente

Kriterium 4

Bildungsarbeit zum Fairen Handel

Die Idee und Auswirkungen des Fairen Handels sollen durch Bildungsangebote kindgerecht vermittelt werden. Einige Anregungen für mögliche Angebote sind hier zu finden.

Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ist ein breites und spannendes Feld. Es kann sein, dass Sie schon Projekte in Ihrer Kita durchführen, die unter diese Thematik fallen – oder dass Sie vorhandene Projekterfahrungen und Ideen nur geringfügig erweitern müssen, um den Kindern einen Zugang zum Globalen Lernen (Teilbereich der BNE) am Thema Fairer Handel ermöglichen zu können.

Einstiege können beispielsweise gewählt werden über die Auseinandersetzung mit:

  • Dem fairen Umgang miteinander
  • Kinderrechten · Ernährung (Bananen, Kakao, Orangen …)
  • Weiteren Produkte aus Fairem Handel (Fußbälle, T-Shirts, Musikinstrumente …)
  • Dem Leben von Kindern in anderen Ländern (Alltag/Spielzeug/Kindergarten/Arbeit)

  • Missverständnisse vermeiden!

Kriterium 5

Öffentlichkeitsarbeit

Berichten Sie über mindestens zwei Ihrer Aktivitäten rund um den Fairen Handel und Ihre FaireKITA!

Veranstalten Sie einen fairen Elternabend, verschicken Sie Elternbriefe, berichten Sie auf Ihrer Internetseite über Aktionen mit den Kindern. Geben Sie Pressemeldungen heraus oder laden Sie Vertreter aus Politik und Öffentlichkeit zu Ihrem Sommerfest ein, bei dem fair gehandelte Produkte angeboten werden. Vielleicht dokumentiert das örtliche Radio auch gerne eine Aktion, die Sie mit den Kindern durchführen?

Es gibt viele Möglichkeiten Ihr Engagement öffentlich bekannt zu machen. Wichtig für die Bewerbung ist es, dass ein Bezug zum Fairen Handel und zum Projekt FaireKITA sichtbar wird!

 

Wenn Sie alle Kriterien erfüllt haben, füllen Sie das Bewerbungsformular aus und senden es an die Projektstelle FaireKITA digital an t.holzer@faire-metropole.ruhr oder an unsere Postadresse.

Titelerneuerung

Wenn alle Kriterien zur Auszeichnung erfüllt sind und Ihre Einrichtung als FaireKITA ausgezeichnet wurde, dann ist dieser Titel für drei Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Zeit ist es notwendig eine Titelerneuerung anzustreben, um sich erneut zur FairenKITA auszeichnen lassen zu können.
Die Kriterien zur erneuten Titelerneuerung weichen nur gering von denen zur ersten Auszeichnung ab und sind im jeweiligen Bewerbungsformular aufgelistet.

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